Allgemeine Geschäftsbedingungen
A: Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hiervon deren Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt.
B: Sämtliche Elektro-,Bohr-,Maurer-,Putz- und Isolierarbeiten (einschl. Iso-Material) die nicht zur direkten Montage der Anlage dienen sowie jegliche Art von gewerkfremden Arbeiten sind nicht Bestandteil dieses Vertrages, wenn diese nicht gesondert ausgewiesen sind, und werden deshalb nach Aufwand abgerechnet.
C: Im Auftrag zusätzlich ausgewiesene Arbeiten oder Material, die für die Montage notwendig sind, z.B. zusätzlicher Heizkörper, Mehraufwand der Gasleitung, oder zusätzliche Etagenverteiler, werden entsprechend der Festpreise abgerechnet.
D: Abtransport und Entsorgung von Altgeräten und Altmaterialien müssen gesondert in Auftrag gegeben werden, da die Recycling,- und Deponiegebühren regional voneinander abweichen.
E: Der in Form einer Rechnung ausgewiesene Rechnungsbetrag ist sofort ohne Abzug per Überweisung (mit schriftlichem Nachweis) oder an einen bevollmächtigten Vertreter der „InnoHeiz Hannover GmbH & Co Kg“ als Barzahlung oder per bankbestätigtem Scheck fällig.
F: Bis zur Erfüllung aller Forderungen von InnoHeiz Hannover GmbH & Co.KG durch den Kunden behält sich die InnoHeiz Hannover GmbH & Co Kg das Eigentum an der gelieferten Ware vor.
G: Eventuell gezahlte Abschläge werden zum Abzug gebracht.
H: Innoheiz Hannover GmbH & Co.KG ist berechtigt, die versprochene Leistung zu ändern oder von ihr abzuweichen, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen von Innoheiz für den Kunden zumutbar ist.
I: Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.